Die Kosten eines Firmenkontos lassen sich steuerlich geltend machen — allerdings in unterschiedlichem Umfang, je nachdem, ob Sie ein reines Geschäftskonto führen oder Ihr privates Girokonto auch geschäftlich mitnutzen.
In welcher Höhe lassen sich Kontoführungsgebühren bei einem reinen Geschäftskonto absetzen?
Nutzen Sie ein ausschließlich geschäftliches Konto, können Sie die vollen Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben geltend machen — vorausgesetzt, über das Konto laufen tatsächlich nur geschäftliche Transaktionen. Absetzbar sind dabei nicht nur die monatliche Grundgebühr, sondern auch Kosten für Karten, SEPA-Transaktionen, Auslandsüberweisungen, Bargeldtransaktionen, beleghafte Buchungen sowie Zinsen für Kontokorrentkredite und Unternehmerkredite, sofern diese betrieblich veranlasst sind.
Wo genau tragen Sie die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung ein?
Für Freiberufler und Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden die Kontoführungsgebühren zusammen mit den übrigen Betriebsausgaben in der Anlage EÜR unter dem Posten „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" eingetragen. Die Summe aller Betriebsausgaben mindert dabei unmittelbar den Gewinn, der der Besteuerung zugrunde gelegt wird — ein höherer Betriebsausgabenposten senkt also direkt die Steuerlast.
Was passiert, wenn ich ein privates Girokonto auch geschäftlich nutze?
Bei einem gemischt genutzten Konto verlangt das Finanzamt eine plausible Aufteilung zwischen privatem und geschäftlichem Anteil — können Sie diese Aufteilung nicht nachvollziehbar belegen, bleibt es bei einer pauschalen Anerkennung von lediglich 16 Euro pro Jahr. Diese Pauschale ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohnehin bereits im allgemeinen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2026) enthalten und wirkt sich damit in den meisten Fällen gar nicht zusätzlich steuermindernd aus.
| Situation | Absetzbarkeit |
|---|---|
| Reines Geschäftskonto | volle Kosten als Betriebsausgabe |
| Gemischt genutztes Konto, Aufteilung nachweisbar | anteilig nach Nachweis |
| Gemischt genutztes Konto, kein Nachweis | Pauschale 16 €/Jahr |
| Reines Privatkonto (Arbeitnehmer) | 16 €/Jahr, meist in Pauschbetrag enthalten |
Warum lohnt sich ein separates Geschäftskonto auch steuerlich betrachtet?
Der Aufwand, bei einem gemischt genutzten Konto private von geschäftlichen Ausgaben zu trennen, ist erheblich und erfordert neben den Kontoauszügen zusätzliche Belege, um vom Finanzamt überhaupt anerkannt zu werden. Ein separates Geschäftskonto erspart diesen Aufwand vollständig und maximiert gleichzeitig die tatsächlich absetzbaren Kosten — ein doppelter Vorteil, der bei der Wahl zwischen einem kostenlosen und einem kostenpflichtigen Geschäftskonto ebenfalls berücksichtigt werden sollte: Da die Kontoführungsgebühren bei einem reinen Geschäftskonto ohnehin vollständig absetzbar sind, relativiert sich der Kostenunterschied zwischen den Anbietern durch die steuerliche Entlastung zumindest teilweise.
Wirken sich die Kontokosten auch auf den Vorsteuerabzug aus, wenn ich Kleinunternehmer bin?
Nein — als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG entfällt der Vorsteuerabzug grundsätzlich, sodass Kontoführungsgebühren und alle übrigen Betriebsausgaben brutto, also inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer, als Betriebsausgabe verbucht werden — es gibt hierfür keine speziellen Sonderregelungen, entscheidend bleibt allein die eindeutige betriebliche Veranlassung der jeweiligen Ausgabe. Wer dagegen zur Regelbesteuerung optiert oder die Umsatzgrenzen überschreitet, kann die in der Kontoführungsgebühr enthaltene Umsatzsteuer separat als Vorsteuer geltend machen — ein Unterschied, der die tatsächliche Kostenbelastung je nach umsatzsteuerlichem Status spürbar verändert.
Was passiert steuerlich, wenn ich als Kleinunternehmer die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschreite?
Überschreiten Sie die Umsatzgrenze von 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr, greift der sogenannte Fallbeileffekt: Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, sowie sämtliche danach folgenden Umsätze werden unmittelbar umsatzsteuerpflichtig — anders als beim Überschreiten der 25.000-Euro-Vorjahresgrenze, das erst für das gesamte Folgejahr zur Regelbesteuerung führt. Die Kontoführung selbst bleibt von diesem Wechsel unberührt; durch die neu hinzukommende Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung steigt jedoch der laufende Verwaltungsaufwand spürbar, was bei der Wahl eines Firmenkontos mit entsprechender Umsatzsteuerfunktionalität von vornherein mitbedacht werden sollte.
Gilt die volle Absetzbarkeit auch für Kapitalgesellschaften wie die GmbH?
Ja, bei einer GmbH oder UG mindern sämtliche Kontoführungskosten als Betriebsausgabe den körperschaftsteuerlichen Gewinn — die Systematik ist grundsätzlich vergleichbar mit der bei Einzelunternehmern und Freiberuflern, nur dass die Kosten hier im Rahmen der Bilanzierung beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, nicht in der vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Was die Absetzbarkeit erleichtert
- Vollständige Absetzbarkeit aller Kontokosten bei rein geschäftlicher Nutzung
- Auch Kartengebühren, Auslandsüberweisungen und Kreditzinsen absetzbar
- Klare Kontentrennung erspart aufwendige Nachweispflichten
- Systematik gilt für Einzelunternehmer, Freiberufler und Kapitalgesellschaften gleichermaßen
Was Sie bei gemischter Nutzung bedenken sollten
- Bei gemischter Nutzung ohne Nachweis nur 16 Euro Pauschale anerkannt
- Diese Pauschale ist im Werbungskosten-Pauschbetrag meist bereits enthalten
- Nachweispflicht bei gemischter Kontonutzung mit erheblichem Zusatzaufwand
- Keine Absetzbarkeit für eindeutig private Transaktionen, auch nicht anteilig
Fazit: Wie maximieren Sie die steuerliche Absetzbarkeit Ihres Firmenkontos?
Führen Sie ein konsequent nur geschäftlich genutztes Konto, um sämtliche Kontoführungskosten in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen zu können, statt sich mit einer geschätzten Aufteilung oder der geringen Pauschale zufriedenzugeben. Bewahren Sie zusätzlich alle relevanten Belege sorgfältig auf, um im Fall einer Rückfrage des Finanzamts den geschäftlichen Charakter jeder einzelnen Ausgabe zweifelsfrei nachweisen zu können.
Häufige Fragen
Kann ich die komplette Kontoführungsgebühr meines Geschäftskontos absetzen?
Ja, sofern das Konto ausschließlich geschäftlich genutzt wird, sind sämtliche Kontoführungskosten als Betriebsausgabe absetzbar.
Was passiert, wenn ich mein Geschäftskonto auch privat nutze?
Das Finanzamt verlangt dann eine plausible Aufteilung — ohne Nachweis wird nur eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr anerkannt.
Wo trage ich Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung ein?
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Anlage EÜR unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“.